Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Überprüfung: 17. September 2026.
TERRA IóN ist bestrebt, seine Website gemäß dem spanischen Gesetz Ley 11/2023 zugänglich zu machen, das die Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in spanisches Recht umsetzt.
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit WCAG 2.1 Level AA. Teilweise konform bedeutet, dass die Anforderungen überwiegend erfüllt werden, einzelne Inhalte aber noch nicht barrierefrei sind. Die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt und werden bearbeitet.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Einschränkungen sind uns bekannt:
- Im Buchungskalender werden die einzelnen Tage nur mit der Tageszahl angesagt, und der Verfügbarkeitsstatus wird ausschließlich über Farbe unterschieden. Mit einem Screenreader ist die Auswahl eines buchbaren Tages dadurch derzeit nicht zuverlässig möglich.
- Das Video auf der Startseite startet automatisch und läuft in einer Schleife, ohne dass es angehalten werden kann.
- Im Kontaktformular und auf der Gutscheinseite sind einzelne Eingabefelder nicht programmatisch mit ihrer Beschriftung verknüpft und bieten keine Autovervollständigung.
- Die Rechtstexte (AGB, Datenschutz, Impressum) liegen nur auf Spanisch vor und sind nicht als spanischsprachiger Inhalt ausgezeichnet, auch wenn die Seite in einer anderen Sprache aufgerufen wird.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine interne Selbstbewertung: eine Prüfung des Quellcodes und der ausgelieferten Seiten gegen WCAG 2.1 und 2.2 Level AA, einschließlich rechnerischer Kontrastprüfung aller Farbwerte. Eine externe Zertifizierung liegt nicht vor. Die Kontrastwerte der Marken- und Bedienfarben wurden im September 2026 überarbeitet.
Wir freuen uns über dein Feedback zur Barrierefreiheit unserer Website.
Wenn du auf unserer Website auf Barrieren stößt, kontaktiere uns bitte unter hola@terra-ion.com.
Wir antworten auf Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von 20 Arbeitstagen. Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden oder bleibt sie aus, kannst du dich an die zuständige Verbraucherschutz- oder Aufsichtsbehörde wenden.
Letzte Überprüfung: 17. September 2026. — Ley 11/2023
